Notbeleuchtung
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Grundlagen Informationen über Lichttechnik und deren Anwendung.

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DIAL
Deutsches Institut für angewandte Lichttechnik

 Aus Sicherheitsgründen übernimmt bei Netzausfall eine Notbeleuchtung nach DIN 5035 die notwendige Ausleuchtung der Räume, wobei zwischen Sicherheitsbeleuchtung nach VDE 0108 und Ersatzbeleuchtung  unterschieden wird. Die Notbeleuchtung mußje nach Gebäudeart innerhalb von 0,5 bis 15s die künstliche Beleuchtung mit einer minimalen geforderten Beleuchtungsstärke übernehmen. Siehe dazu auch nebenstehende Tabelle. Die angegebenen Beleuchtungsstärken sind Mindestfoirderungen und müssen auch am Ende der Nennbetriebsdauer gewährleistet sein. Dies kann durch eine Zentrale Notstromversorgung, wie Zentral- bzw. Gruppenbatterien für Gleichspannungsversorgung oder ein Stromerzeugungsaggregat für Wechselspannung, erfolgen. Der Vorteil hierbei ist eine leichte zentrale Funktionsüberwachung für die Betriebsgeräte und die angeschlossene Leuchte. Alternativ dazu kann die Notbeleuchtung mit Einzelbatterien realisiert werden, was einen wesentlich niedrigeren Installationsaufwand erfordert und darüber hinaus ein leichte Aufteilung auf verschiedene Phasen und Stromkreise ermöglicht.  Auch hier ist eine Funktionsüberwachung für Geräte und angeschlossene  Leuchten möglich. Zu beachten sei hierbei, daß dem relativ geringen  Installationsaufwand bei Einzelbatteriesystemen ein wesentlich höherer Wartungsaufwand für die Batterien gegenüber steht.

In der folgenden Tabelle sind die Anforderungen für Sicherheitsbeleuchtung gemäß DIN VDE 0108, Teil 1 (Stand 10/89) dargestellt.

Bauliche Anlagen

Mindest
beleuchtungs
stärke in Lx

Umschaltzeit in s max

Nennbetriebsdauer der Ersatzstromquelle in h

DS für Beleuchtung der Rettungs
schaltung

DS für Sicherheits
beleuchtung der Rettungswege

Zulässige Ersatz
stromquelle

Versammlungs- und Ausstellungsstätten, Geschäftshäser, Schank- und Speisewirtschaften

1

1

3

ja

ja*

A B

Versammlungsstättesn, Schank- und Speisewirtschaften mit max 20 Sicherheitsleuchten

1

1

3

ja

ja*

A B C

Beherbergungsbetriebe, Hochhäser, Schulen

1

1

3

ja

nein

A B C D

Geschlossene Garagen

1

15

3

ja

nein

A B C D

Rettungswege in Arbeitsstätten

1

15

3

nein

nein

A B C D E

Arbeitsplätze mit besondere Gefährdung

10% En min. 15lx

0,5

min. 1 Min

nein

nein

A B C D

Bühnen, Szenenflächen

3

1

3

ja

nein

A B

Manegen, Sportrennbahnen

15

1

3

ja

nein

A B

Bei der Planung und Projektierung von Beleuchtungsanlagen zur Notbeleuchtung ist aufgrund  der Alterung und Verschmutzung der Leuchten ein Verminderungsfaktor von i.A. 0,8 zu berücksichtigen. Die in der Tabelle geforderten Werte müssen dann an der ungünstigsten Stelle erfüllt werden, wobei eine Gleichmäßigkeit von mindestens 1:40 gefordert ist. Messungen hierfür erfolgen in der Mitte des  Rettungsweges in einer Höhe von 0,2 m.
 

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