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Prüfzeichen Leuchten müssen nach modernsten Gesichtspunkten und dem Stand der heutigen Technik entwickelt und konstruiert werden. Die Basis hierfür bilden langjährige Erfahrung im Leuchtenbau und die konsequente Anwendung sowohl bewährter Technik, als auch neuester Entwicklungen aus dem Leuchtensektor. Die Grundlage dazu bilden die geltenden Normen, insbesondere die DIN EN 60 598 bzw. die VDE 0711.
Das VDE-Zeichen Das VDE-Zeichen dokumentiert die Sicherheit und Normenkonformit eines elektrotechnischen Erzeugnisses hinsichtlich elektrischer, mechanischer, thermischer, toxischer und sonstiger Gefährdungen. Es wird ausschließlich vom VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut (VDE-PZI) vergeben. Ein Hersteller darf seine Produkte nur nach erfolgter Überprüfung und Ausstellung eines entsprechenden Zertikates mit dem VDE-Zeichen versehen.
Das ENEC-Zeichen Das ENEC-Zeichen ist das zwischen den Prüfstellen der Europäischen Union vereinbarte Konformitätszeichen für Produkte der Elektrotechnik. Es steht für Normenkonformität mit den Europäischen Sicherheitsnormen, insbesondere durch die EN 60598 und damit auch mit der deutschen VDE 0711. Somit müssen Leuchten, die das ENEC-Zeichen tragen, die gleichen Forderungen erfüllen und Prüfungen durchlaufen, wie solche, die das VDE-Zeichen erhalten haben. Die beiden Prüfzeichen sind also vergleichbar, mit der Ausnahme, daß das ENEC-Zeichen europaweit anerkannt wird, und zwar in allen Staaten, die das LUM-Abkommen unterzeichnet haben. Das ENEC-Zeichen wird in Verbindung mit der Identifikationsziffer der nationalen Prüinstition ( die 10 steht z.B. für den VDE), sowie häufig mit deren eigenem Logo des jeweiligen Institutes abgebildet.
Das GS-Zeichen Das GS-Zeichen bestätigt die Konformität mit dem Gerätesicherheitsgesetz. Es ist ein außlich in Deutschland gültiges nationale Kennzeichen. Es ersetzt nicht das VDE-Zeichen oder andere Püfzeichen.
Das CE-Zeichen Im Gegensatz zu VDE-, ENEC- und GS-Zeichen ist das CE-Kennzeichen kein Prüfzeichen. Es ist ein Verwaltungskennzeichen und dokumentiert die Konformität des Produktes mit den geltenden EG-Richtlinien. Damit erklärt der Hersteller des Produktes eigenverantwortlich, daß Anforderungen europäischer Richtlinien erfüllt sind. Ohne CE-Kennzeichen darf innerhalb der Europäischen Union kein Produkt in Umlauf gebracht werden. Alle Produkte, die der EMV-Richtlinie 89/336 (Elektromagnetische Verträglichkeit) und der NSP-Richtlinie 73/23 (Niederspannungs - Richtlinie) zuzuordnen sind, erfüllen die Anforderungen und werden auf der Verpackung mit dem CE Gekennzeichnet.
Das EMV-Zeichen Im Gegensatz mit diesem Prüfzeichen entsprechen nachweislich den Vorschriften über die Einhaltung der Funkstörgrenze nach VDE 0875/Teil 2 und EG-Richtlinie 82/500. |